Web-Chat

KI-Chatbot für die Website

Ein KI-Chatbot für die Website beantwortet die Fragen von Besucherinnen und Besuchern mit dem Wissen des Betriebs. Bei AIOOS ist er derselbe Assistent, der auch ans Telefon geht: Gäste tippen oder sprechen, und die Einbindung besteht aus zwei Zeilen Code.

Auf dieser Seite

1. Was ist ein KI-Chatbot für die Website?

Ein KI-Chatbot für die Website ist ein Assistenzsystem, das Besucherinnen und Besucher im Browser in einem Dialog betreut. Er versteht frei formulierte Fragen, antwortet in ganzen Sätzen und greift dabei auf die Informationen zurück, die der Betrieb für ihn hinterlegt hat.

Regelbasierte Chatbots arbeiten mit festen Antwortbäumen: Wer eine Frage außerhalb der vorbereiteten Knöpfe stellt, bekommt eine Standardantwort oder wird auf ein Kontaktformular verwiesen. Ein KI-Chatbot formuliert die Antwort stattdessen aus dem eigenen Wissensstand und kann im Gespräch nachfragen.

Für Betriebe heißt das: Ein Chatbot für Unternehmen beantwortet auch Fragen, die vorher niemand als Knopf vorgesehen hat – etwa nach einer Leistung, die nicht in der Preisliste steht, oder nach dem Ablauf einer Reparatur. Für einen Chatbot für KMU zählt vor allem, dass die Antworten aus dem eigenen Betrieb kommen und nicht aus allgemeinem Modellwissen.

2. Was kann der Website-Chatbot von AIOOS?

Der Website-Chatbot von AIOOS ist ein Kanal desselben Assistenten, der auch Telefonate führt. Er beantwortet Fragen, nimmt Anliegen auf und bucht Termine.

  • Tippen oder sprechen: Text und Sprache laufen im selben Chatfenster; für ein Gespräch mit Sprachfunktion ist kein zweiter Kanal nötig.
  • Antworten aus dem eigenen Wissensstand: Leistungen, Öffnungszeiten, Abläufe und Kontakte stammen aus den hinterlegten Unternehmensinformationen.
  • Produkte im Chat: Der Assistent zeigt Produkte mit Bild, Preis und Verfügbarkeit, auch als Vorbestellung.
  • Termine: Er bucht gegen die tatsächlich freie Zeit im AIOOS-Kalender, je Person oder Abteilung. Doppelbuchungen sind technisch ausgeschlossen.
  • Marke: Das Chatfenster lässt sich in Farbe, Material, Dichte und Position an den Betrieb anpassen.
  • Kennzeichnung: Im Chatfenster ist der Assistent als KI-Assistent markiert und gibt sich auf Nachfrage als KI zu erkennen.
  • Ein Assistent, drei Kanäle: Telefon, Website-Chat und AI to go teilen denselben Wissensstand.

3. Wie wird der Chatbot eingebunden?

Wer einen Chatbot einbinden will, fügt zwei Zeilen Code vor dem Ende des Seitenquelltextes ein; den fertigen Code kopiert er in der App unter Web-Chat. Ein Entwickler ist dafür nicht erforderlich, und die Einrichtung dauert Minuten.

Wer den Chatbot in der eigenen mobilen App braucht, nutzt statt des Codes die AIOOS API; der Chat läuft dann in der App und greift auf denselben Assistenten zu. Eine Anleitung zum Einbinden steht unter AIOOS einbinden, die technischen Grundlagen unter AIOOS für Entwickler.

4. Woher kennt der Chatbot die Antworten?

Der Chatbot antwortet aus einer Wissensbasis, die aus den Informationen des Betriebs aufgebaut wird: aus der Website, aus hochgeladenen PDF- und CSV-Dateien sowie aus den Produktdaten mit Preis, Verfügbarkeit und Bild.

Dabei ist der Assistent darauf ausgelegt, keine Antworten zu erfinden: keine Preise, Zahlen oder Zusagen, die nicht im hinterlegten Wissen stehen. Fehlt eine Information, sagt er das, statt zu raten; solche Fragen erscheinen in den Auswertungen als Wissenslücken. Wie eine Wissensbasis aufgebaut und gepflegt wird, steht im Glossar; was Halluzinationen sind und wie Betriebe sie begrenzen, ebenfalls.

5. Warum sollten Telefon und Chat mit einem Wissensstand arbeiten?

Weil zwei getrennte Systeme sonst zwei Wahrheiten erzählen. Ein Gast, der anruft, und eine Besucherin, die im Chat fragt, sollen dieselbe Auskunft bekommen – zu Öffnungszeiten, Preisen und Terminen.

Bei AIOOS wird der Wissensstand einmal gepflegt und gilt für Telefon, Website-Chat und AI to go. Ändert der Betrieb eine Öffnungszeit oder einen Preis, gilt die Änderung in allen Kanälen; niemand muss zwei Oberflächen nachziehen. Ein Gast, der zuerst anruft und danach im Chat nachliest, findet dort dieselbe Antwort.

6. Welche Pflichten gelten für Website-Chatbots?

Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt, dass Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, und zwar spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion. Die Pflicht gilt im Wesentlichen seit 2. August 2026. Im Chat gehört dieser Hinweis an den Beginn des Gesprächs; ein Satz in den AGB genügt nicht. Details stehen unter EU AI Act Artikel 50.

Datenschutzrechtlich braucht schon die Verarbeitung von Name, Kontaktdaten und Anliegen eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO, eine Information vor Beginn der Verarbeitung, einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO und bei Drittlandbezug ein Transferinstrument nach Kapitel V. Mehr dazu unter DSGVO Telefonassistent.

Im Chatfenster von AIOOS ist der Assistent als KI-Assistent gekennzeichnet. Die Hinweise nach der DSGVO stehen in der Datenschutzerklärung.

7. Für welche Betriebe eignet sich ein Website-Chatbot?

Für Betriebe, deren Website Fragen auslöst, die niemand rechtzeitig beantwortet. Typisch sind vier Gruppen.

Hotels und Pensionen. Ein Chatbot für Hotels erklärt Zimmer, Anreise und Leistungen des Hauses, während die Rezeption gleichzeitig Telefon und Schalter bedient. Mehr unter KI-Rezeption für Hotels.

Restaurants und Cafés. Fragen zu Öffnungszeiten, Gruppen und Tischen kommen über die Website; Reservierungen landen im AIOOS-Kalender. Mehr unter Tischreservierung.

Handwerk und Installation. Der Betrieb ist tagsüber auf der Baustelle; der Chat nimmt das Anliegen auf, statt dass die Website nur eine Telefonnummer zeigt. Mehr unter Handwerk und Installateure.

Ordinationen. Terminwünsche kommen über die Website, ohne die Ordination zu unterbrechen; medizinische Beratung und Triage bleiben beim Team. Mehr unter Ordination und Arztpraxis.

Betriebe mit Produkten. Wer Produkte verkauft, zeigt Bild, Preis und Verfügbarkeit direkt in der Unterhaltung, statt auf eine Preisliste zu verweisen.

8. Was kostet der Website-Chatbot?

AIOOS wird in monatlichen Paketen mit einem Minutenkontingent abgerechnet, ab 39 € pro Monat (netto). Der Verbrauch wird je Kanal ausgewiesen. Die aktuellen Buchungsdetails je Tarif stehen in der App; eine Übersicht gibt es unter Preise.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Entwickler, um den Chatbot einzubauen?

Nein. Die Einbindung besteht aus zwei Zeilen Code am Ende des Seitenquelltextes und ist in Minuten erledigt. Für die eigene mobile App steht die AIOOS API zur Verfügung; Details unter AIOOS einbinden.

Kann der Chatbot auch sprechen?

Ja. Besucherinnen und Besucher tippen oder sprechen im selben Chatfenster. Ein Chatbot mit Sprachfunktion braucht dafür keinen eigenen Zugang und keine App.

Erkennt der Chatbot, dass er etwas nicht weiß?

Er antwortet aus dem hinterlegten Wissensstand und ist darauf ausgelegt, keine Preise, Zahlen oder Zusagen zu erfinden. Fehlt eine Information, sagt er das; die Frage erscheint in den Auswertungen als Wissenslücke, und das Team kann den Wissensstand ergänzen.

Muss der Chatbot als KI gekennzeichnet sein?

Ja. Nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gehört der Hinweis an den Beginn des Gesprächs. Im Chatfenster von AIOOS ist der Assistent als KI-Assistent markiert.

Kann ich den Chatbot an mein Design anpassen?

Ja. Farbe, Material, Dichte und Position des Chatfensters lassen sich an die Marke des Betriebs anpassen.

Wo werden die Chatdaten gespeichert?

Gespeichert wird bei Hetzner in Deutschland. Die KI-Sprachverarbeitung durch Google findet in den USA statt und ist in der Datenschutzerklärung und im AVV (derzeit eine Vorabfassung) als Drittlandübermittlung ausgewiesen. Mehr unter Datenschutz.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), Artikel 50 – Transparenzpflichten; anwendbar seit 2. August 2026. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/eng — abgerufen am 25.10.2026
  2. RTR KI-Servicestelle, Überblick über die Transparenzpflichten nach dem EU AI Act. https://www.rtr.at/rtr/service/ki-servicestelle/ai-act/Transparenzpflichten.de.html — abgerufen am 25.10.2026
  3. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Datenschutz-Grundverordnung. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj/deu — abgerufen am 25.10.2026
  4. AIOOS Funktionen: KI-Telefonassistent, Web-Chat und AI to go. https://aioos.ai/funktionen.html — Stand 25.10.2026

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