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KI-Transparenz

Transparenzinformationen gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) für die KI-Assistenten der AIOOS GmbH.

Stand: August 2026

Sie sprechen mit einer KI — und erfahren das immer

Die Sprach- und Chat-Assistenten von AIOOS geben sich gegenüber allen Endnutzern ausdrücklich als künstliche Intelligenz zu erkennen — am Telefon in der Begrüßung, im Chat-Widget zu Beginn der Unterhaltung. Niemand soll glauben, mit einem Menschen zu sprechen, wenn er mit unserer KI spricht.

Was unsere KI-Assistenten tun

Was unsere KI-Assistenten nicht tun

Grenzen des Systems

KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder unrichtige Ergebnisse erzeugen. Bei wichtigen Anliegen empfehlen wir, sich die Auskunft vom Betreiber bestätigen zu lassen. Auf Wunsch leitet der Assistent an einen Menschen weiter, sofern der Betreiber eine Weiterleitung hinterlegt hat.

Eingesetzte Technologie

Die Sprachverarbeitung erfolgt durch ein natives Sprach-zu-Sprache-KI-Modell von Google (Google AI / Gemini); für textbasierte Aufgaben wird ein Textmodell desselben Anbieters genutzt. Details zur Datenverarbeitung, zu Speicherfristen und zu Drittlandtransfers finden Sie in unserer Datenschutzerklärung; für Geschäftskunden zusätzlich im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

Gesprächsaufzeichnungen

Ob Gespräche aufgezeichnet werden, entscheidet der jeweilige Betreiber des Assistenten. Ist die Aufzeichnung aktiviert, wird dies zu Gesprächsbeginn angesagt. Audio-Aufzeichnungen werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht.

Verantwortlich

AIOOS GmbH · Blümelstraße 11/5, A-8020 Graz, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 684338 f · Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
E-Mail: hello@aioos.ai

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