KI-Transparenz
Transparenzinformationen gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) für die KI-Assistenten der AIOOS GmbH.
Stand: August 2026
Sie sprechen mit einer KI — und erfahren das immer
Die Sprach- und Chat-Assistenten von AIOOS geben sich gegenüber allen Endnutzern ausdrücklich als künstliche Intelligenz zu erkennen — am Telefon in der Begrüßung, im Chat-Widget zu Beginn der Unterhaltung. Niemand soll glauben, mit einem Menschen zu sprechen, wenn er mit unserer KI spricht.
Was unsere KI-Assistenten tun
- Telefon- und Chat-Gespräche für unsere Kunden annehmen und führen;
- gesprochene Sprache verstehen und gesprochene Antworten erzeugen (native Sprach-zu-Sprache-Verarbeitung);
- Transkripte und Gesprächszusammenfassungen erstellen;
- Anliegen einordnen und Anrufe an die richtigen Personen oder Abteilungen weiterleiten;
- hinterlegte Wissensinhalte des jeweiligen Betreibers abfragen und beauskunften.
Was unsere KI-Assistenten nicht tun
- Keine biometrische Sprecheridentifikation: Es findet keine Stimm- oder Sprecherbiometrie statt. Zum Einsatz kommen ausschließlich nicht-biometrische Signalverfahren (z. B. Sprachaktivitätserkennung).
- Keine Emotionserkennung aus biometrischen Daten: Die Einstufung der Gesprächsstimmung (positiv/neutral/negativ) erfolgt ausschließlich als Textklassifikation über das Transkript.
- Kein Training allgemeiner KI-Modelle mit Gesprächsdaten unserer Kunden, soweit nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart.
- Keine rechtlich bindenden Entscheidungen: Der Assistent gibt Auskünfte und leitet weiter; verbindliche Entscheidungen trifft der jeweilige Betreiber.
Grenzen des Systems
KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder unrichtige Ergebnisse erzeugen. Bei wichtigen Anliegen empfehlen wir, sich die Auskunft vom Betreiber bestätigen zu lassen. Auf Wunsch leitet der Assistent an einen Menschen weiter, sofern der Betreiber eine Weiterleitung hinterlegt hat.
Eingesetzte Technologie
Die Sprachverarbeitung erfolgt durch ein natives Sprach-zu-Sprache-KI-Modell von Google (Google AI / Gemini); für textbasierte Aufgaben wird ein Textmodell desselben Anbieters genutzt. Details zur Datenverarbeitung, zu Speicherfristen und zu Drittlandtransfers finden Sie in unserer Datenschutzerklärung; für Geschäftskunden zusätzlich im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Gesprächsaufzeichnungen
Ob Gespräche aufgezeichnet werden, entscheidet der jeweilige Betreiber des Assistenten. Ist die Aufzeichnung aktiviert, wird dies zu Gesprächsbeginn angesagt. Audio-Aufzeichnungen werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht.
Verantwortlich
AIOOS GmbH · Blümelstraße 11/5, A-8020 Graz, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 684338 f · Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
E-Mail: hello@aioos.ai
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