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KI-Telefonassistent für die Ordination: Telefonentlastung im Ordinationsalltag

Ein KI-Telefonassistent für die Ordination oder Arztpraxis nimmt eingehende Anrufe entgegen, wenn das Ordinationsteam im Behandlungsraum oder am Empfangsschalter gebunden ist. Das System beantwortet Fragen zu Ordinationszeiten, Vertretungen und Kassenverträgen, erfasst Terminanfragen und nimmt Folgerezepte für Dauermedikation strukturiert auf. Der Assistent erteilt keine medizinische Beratung und führt keine Triage durch. Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet.

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Patient ruft an

Terminanfrage

Routinekontrolle.

  • Mittwochvormittag
  • Rückrufnummer erfasst

Anfrage ans Ordinationsteam

Illustratives Gespräch · Beispieldaten

Was ein solches System unabhängig von der Ordination leistet — Technik, Kosten, Rechtslage —, ist im Ratgeber KI-Telefonassistent zusammengefasst.

Auf dieser Seite

Empfang, Behandlung und Telefon im Ordinationsalltag

In einer österreichischen Kassen- oder Wahlarztordination ballen sich die organisatorischen Aufgaben vor allem während der Hauptordinationszeiten:

  • Patientinnen und Patienten stehen am Schalter zur Anmeldung, Befundabholung oder Terminvereinbarung.
  • Die Ordinationsassistenz führt Blutabnahmen durch, verabreicht Injektionen oder assistiert bei Untersuchungen.
  • Gleichzeitig treffen telefonische Anfragen zu Terminen, Öffnungszeiten und Rezepten ein.

Wenn das Personal am Patienten arbeitet, kann es nicht zugleich das Telefon bedienen. Häufiges Klingeln im Hintergrund stört vertrauliche Gespräche an der Rezeption und erzeugt Unruhe im Wartezimmer.

Für Anrufende bedeutet dies oft Wartezeiten oder ein Besetztzeichen. Ein klassischer Anrufbeantworter löst das Problem selten zufriedenstellend, da gesprochene Nachrichten auf Band häufig unvollständig sind und das Ordinationsteam nach Ordinationsende vor zeitraubenden Rückruflisten steht.

Ein KI-Telefonassistent nimmt Anrufe bei belegter Leitung entgegen. Er beantwortet Auskunftsfragen direkt und erfasst Routineanliegen strukturiert im Hintergrund, damit sich das Ordinationsteam auf die Betreuung vor Ort konzentrieren kann.

Klare Grenzen: Keine medizinische Beratung, keine Triage durch KI

Der Einsatz von Sprachassistenten am Ordinationstelefon beschränkt sich rein auf administrative Aufgaben. Ein Sprachmodell ist kein medizinisches Diagnosewerkzeug und ersetzt kein Fachpersonal.

Was das System nicht leistet:

  1. Keine medizinische Beratung oder Diagnose: Das System interpretiert keine Symptome, empfiehlt keine Medikamente und erteilt keine individuellen Therapieauskünfte.

  2. Keine automatisierte Triage: Ein Sprachmodell kann die klinische Dringlichkeit eines Krankheitsbildes nicht verlässlich bewerten. Es führt daher keine eigenständige Einstufung in medizinische Dringlichkeitskategorien durch.

Vorgehen bei Notfällen

Um Risiken auszuschließen, ist das System für Notfälle klar abgegrenzt:

  • Am Gesprächsbeginn erfolgt der Hinweis, dass bei akuten, lebensbedrohlichen Notfällen sofort der Notruf (etwa die Rettung unter 144 oder der hausärztliche Notdienst/Ärztefunkdienst unter 141) kontaktiert werden muss.
  • Nennen Anrufende akute Notfallbeschwerden, wird das Gespräch administrativ unterbrochen und auf die zuständigen Notdienste verwiesen.
  • Ist die Ordination besetzt und entsprechend konfiguriert, kann ein Anruf per Warm Transfer direkt an eine interne Notfallleitung des Teams durchgestellt werden.
  1. Eingehender Anruf
  2. Transparenzhinweis (AI Act) & Notfallbelehrung

Akuter Notfall / medizinisches Problem?

  • JaHinweis auf Notrufnummern / Weiterleitung
  • NeinAdministrative Bearbeitung
    • Terminanfrage aufnehmen
    • Folgerezept (Dauermedikation)
    • Ordinationszeit & Kassenverträge
    • Vertretung & Ordinationssperren
Schematischer Ablauf.

Die vier zentralen administrativen Aufgaben des Ordinations-Assistenten

Durch die Konzentration auf wiederkehrende administrative Abläufe unterstützt der Assistent die Ordinationsorganisation gezielt.

Terminkoordination am Ordinationstelefon

Die Terminvergabe bindet im Praxisalltag viel Zeit. Der Assistent nimmt Anfragen strukturiert entgegen:

  • Unterscheidung nach Terminart: Routinekontrolle, Vorsorgeuntersuchung (wie Gesundenuntersuchung oder Mutter-Kind-Pass), Blutabnahme oder Kontrolltermine.
  • Erfassung der Stammdaten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer (SVNR) sowie Rückrufnummer.
  • Kalenderabgleich: Das System prüft freie Terminfenster nach den hinterlegten Regeln der Ordination und trägt Termine nach dem Prinzip Close-the-Loop ein oder übergibt die strukturierte Anfrage an das Team.

Rezeptanfragen für Dauermedikation

Patientinnen und Patienten mit bekannten Dauermedikationen benötigen regelmäßig Folgerezepte:

  • Abfrage von Medikamentenname, Wirkstärke bzw. Dosierung, Packungsgröße und Sozialversicherungsnummer.
  • Die strukturierte Anfrage wird an das Ordinationsteam übermittelt. Nach ärztlicher Prüfung und Freigabe wird das e-Rezept im e-card-System gespeichert und steht in der Apotheke zur Einlösung bereit.
  • Erstverordnungen oder Dosierungsänderungen werden nicht automatisiert aufgenommen, sondern erfordern stets das direkte ärztliche Gespräch.

Ordinationszeiten und Kassenverträge

Wiederkehrende Informationsfragen beantwortet der Assistent ohne Wartezeit:

  • Reguläre Ordinationszeiten sowie gesonderte Zeiten für Blutabnahmen und Labor.
  • Hinweise auf Annahmeschlusszeiten für Akutpatienten vor Ordinationsende.
  • Auskünfte über bestehende Kassenverträge (z. B. ÖGK, BVAEB, SVS) oder Abrechnungshinweise für Wahlarztordinationen.

Urlaubsvertretung und Ordinationssperren

Bei Abwesenheiten, Urlaub oder Fortbildungen informiert das System verlässlich:

  • Dauer der Ordinationssperre und erster regulärer Ordinationstag.
  • Kontaktdaten der eingeteilten Vertretungsordination (Name, Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten).
  • Verweis auf regionale Bereitschaftsdienste an Wochenenden und Feiertagen.

Vergleich: Telefonorganisation in der Ordination

Telefonsekretariat und KI im Vergleich

KriteriumAnrufbeantworterExternes TelefonsekretariatKI-Telefonassistent
Erreichbarkeit bei LeitungsbelegungPassiv (asynchrone Aufnahme)Abhängig von Personalbesetzung des AnbietersAutomatische Annahme bei belegter Leitung
Folgerezepte (Dauermedikation)Oft unvollständige SprachnachrichtenManuelle Aufnahme durch Callcenter-PersonalStrukturierte Abfrage von Medikament, Dosis und SVNR
TerminkoordinationKeine direkte Aufnahme, Rückruf nötigManuelle Buchung nach Vorgabe oder NotizStrukturierte Erfassung nach Ordinationsvorgaben
Aufwand für das OrdinationsteamAbhören und manuelles Abtippen aller BänderPrüfung von Freitext-Notizen und RückruflistenStrukturierte Datenübergabe zur Freigabe
Datenschutz & VertraulichkeitLokale Speicherung / ProviderVertrag mit externem DienstleisterAVV nach Art. 28 DSGVO, Speicherung in Deutschland, KI-Sprachverarbeitung in den USA, Textdaten

Datenschutz und Vertraulichkeit nach Art. 9 DSGVO

Bei der Verarbeitung von Patientendaten im medizinischen Umfeld gelten strenge Datenschutzanforderungen:

Gesundheitsdaten als besondere Kategorie (Art. 9 DSGVO)

Angaben zu Arztterminen oder Medikamenten sind Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 4 Nr. 15 DSGVO. Ihre Verarbeitung ist nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich untersagt. Für Ordinationen greift der Ausnahmetatbestand nach Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO für die Versorgung und die Verwaltung von Systemen im Gesundheitsbereich.

Gemäß Art. 9 Abs. 3 DSGVO müssen diese Daten einer berufsrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen. In Österreich sind Ärztinnen, Ärzte sowie deren Hilfspersonen nach § 54 ÄrzteG 1998 zur Verschwiegenheit verpflichtet. Externe IT-Dienstleister müssen als Auftragsverarbeiter über einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO vertraglich eingebunden und zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Ausführliche Grundlagen hierzu bietet der Leitfaden DSGVO Telefonassistent.

Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Speicherort und KI-Verarbeitung: Die Daten werden bei Hetzner in Deutschland gespeichert. Für die KI-Sprachverarbeitung setzt AIOOS Google ein; diese Verarbeitung findet in den USA statt und ist in der Datenschutzerklärung und im AVV als Drittlandübermittlung ausgewiesen. Prüfen Sie vorab, ob das für Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO und die Verschwiegenheitspflicht in Ihrer Ordination tragfähig ist.
  • Gesprächsaufzeichnung: Aufzeichnungen sind eine Option, über deren Aktivierung die Ordination als Geschäftskunde selbst entscheidet; Aufzeichnungen werden nach 14 Tagen gelöscht (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt 7). Ohne Aufzeichnung wird in Echtzeit verarbeitet. Die erfassten strukturierten Daten (Name, SVNR, Termin, Rezeptwunsch) stehen der Ordination in der App und per E-Mail zur Verfügung; eine Anbindung an Ordinationssoftware gibt es derzeit nicht.
  • Transparenzpflicht nach dem EU AI Act (Art. 50): Gemäß Art. 50 Abs. 1 und 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 werden Anrufende spätestens bei Beginn des Gesprächs darüber informiert, dass sie mit einem KI-System sprechen. Details zur praktischen Umsetzung finden sich unter EU AI Act Artikel 50 am Telefon.

Häufige Fragen

Kann der KI-Telefonassistent Patienten medizinisch beraten oder Diagnosen stellen?

Nein. Das System übernimmt ausschließlich administrative Aufgaben wie Terminaufnahme, Rezeptanfragen und Praxisinformationen. Medizinische Auskünfte, Ratschläge oder Diagnosen sind ausgeschlossen.

Wie läuft eine Rezeptbestellung für Dauermedikation am Telefon ab?

Der Anrufer nennt Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer sowie Name, Wirkstärke und Packungsgröße des benötigten Dauermedikaments. Der Assistent erfasst die Daten strukturiert und leitet sie an das Ordinationsteam weiter. Nach ärztlicher Freigabe wird das e-Rezept im e-card-System gespeichert und kann in jeder Apotheke mit der e-card, dem e-Rezept-Code oder der e-Rezept-ID eingelöst werden.

Was geschieht, wenn ein akuter Notfall geschildert wird?

Mit einer entsprechenden Anweisung weist das System auf die zuständigen Notrufnummern (wie Rettung 144 oder Ärztefunkdienst 141) hin. Sofern konfiguriert, kann das Gespräch per Warm Transfer an eine interne Telefonnummer der Ordination weitergeleitet werden.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO?

Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der administrativen Ordinationsverwaltung auf Basis von Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvertrag). Die Daten werden bei Hetzner in Deutschland gespeichert; die KI-Sprachverarbeitung läuft über Google in den USA und ist als Drittlandübermittlung ausgewiesen. Ob das für Gesundheitsdaten tragfähig ist, sollte vorab geprüft werden. Aufzeichnungen sind optional, werden vom Geschäftskunden aktiviert und nach 14 Tagen gelöscht.

Wie unterscheidet sich die Terminvergabe für Kassen- und Wahlarztordinationen?

Die Abfragelogik wird an die jeweilige Ordination angepasst: Bei Kassenordinationen können feste Zeitfenster für Akutpatienten, Blutabnahmen und Vorsorgen hinterlegt werden. Bei Wahlarztordinationen lassen sich Termine für Erstordinationen und längere Beratungen strukturiert erfassen.

Werden neben Telefonaten auch Anfragen über den Website-Chat unterstützt?

Eingehende Telefonate und Website-Chat werden unterstützt.

Was kostet ein KI-Telefonassistent für eine Ordination?

Die Standardpakete mit Minutenkontingent stehen auf der Startseite unter „Preise“. Eine Anbindung an Ordinationssoftware gibt es derzeit nicht. In der Demo klären wir zunächst einen administrativen Ablauf, etwa die Aufnahme eines Rückrufwunsches.

Quellen

Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), Artikel 9 (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, Abs. 1 Verbot, Abs. 2 lit. h Ausnahmen für Gesundheits- und Sozialbereich, Abs. 3 Berufsgeheimnis) und Artikel 28 (Auftragsverarbeiter). <https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj/deu> — abgerufen am 15.08.2026

RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes: Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), § 54 Verschwiegenheitspflicht (Verpflichtung von Ärztinnen, Ärzten und Hilfspersonen zur Wahrung des Berufsgeheimnisses), konsolidierte Fassung BGBl. I Nr. 169/1998 idgF. <https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138> — abgerufen am 15.08.2026

Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), Artikel 50 Abs. 1 und Abs. 5 (Transparenzpflichten bei KI-Systemen mit menschlicher Interaktion) sowie Artikel 113 (Geltungsbeginn mit 2. August 2026). <https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/eng> — abgerufen am 15.08.2026

RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes: Strafgesetzbuch § 120 „Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten“, konsolidierte Fassung BGBl. I Nr. 112/2015. Wortlaut Abs. 2 (Strafbarkeit der Zugänglichmachung nicht öffentlicher Tonaufnahmen ohne Einverständnis). <https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Paragraf=120> — abgerufen am 15.08.2026

Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (gesundheit.gv.at): e-Rezept (Speicherung im e-card-System, Einlösung in jeder Apotheke mit e-card, e-Rezept-Code oder e-Rezept-ID). <https://www.gesundheit.gv.at/news/aktuelles/aktuell-2023/e-rezept.html> — abgerufen am 25.10.2026

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